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	Kommentare zu: Kosten Grundstück bereinigen	</title>
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	<description>Hilfe zum Haus, Hausbau, Bauplanung und Baufinanzierung</description>
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		Von: Tilman Kluge		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tilman Kluge]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Jul 2015 07:33:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;b&gt;Korrekturen:&lt;/b&gt;

Man muß nur in jenen Gemeinden einen Baumfällantrag stellen, in denen es eine Baumschutzsatzung gibt. &lt;b&gt;Nicht&lt;/b&gt; jede Gemeinde hat seine eigene Baumschutzsatzung.

Die Gemeinden können (auch mit Baumschutzsatzung) &lt;b&gt;nicht&lt;/b&gt; das bundesgesetzliche Beseitigungsverbot für Bäume und Hecken zwischen 01.3. und 31.9. abweichend regeln.  Abweichungen sind daher nicht mit der Gemeinde zu regeln, sondern mit der Unteren Naturschutzbehörde. Dabei ist es zweifellos wichtig, daß in der Regel Bäume, auf und in denen wann auch immer Vögel brüten oder sich Lebensstätten anderer Tiere (Fledermaushöhlen) befinden, &quot;tabu&quot; sind. Vgl. hierzu §39 BNatSchG.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><b>Korrekturen:</b></p>
<p>Man muß nur in jenen Gemeinden einen Baumfällantrag stellen, in denen es eine Baumschutzsatzung gibt. <b>Nicht</b> jede Gemeinde hat seine eigene Baumschutzsatzung.</p>
<p>Die Gemeinden können (auch mit Baumschutzsatzung) <b>nicht</b> das bundesgesetzliche Beseitigungsverbot für Bäume und Hecken zwischen 01.3. und 31.9. abweichend regeln.  Abweichungen sind daher nicht mit der Gemeinde zu regeln, sondern mit der Unteren Naturschutzbehörde. Dabei ist es zweifellos wichtig, daß in der Regel Bäume, auf und in denen wann auch immer Vögel brüten oder sich Lebensstätten anderer Tiere (Fledermaushöhlen) befinden, &#8222;tabu&#8220; sind. Vgl. hierzu §39 BNatSchG.</p>
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